Ausbildung Fördermittelberater

Beratungsgrundsätze für Berater

Beratungsgrundsätze für Berater für KMU-Fördermittel

1. Die Berater für KMU-Fördermittel nehmen nur Beratungsaufträge an, für die sie qualifiziert sind. Die Berater sind  qualifiziert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • mindestens dreijährige Praxis als Selbständiger oder Angestellter in der Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Fördermittelberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 
  • oder ein betriebswirtschaftliches oder gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium und mindestens einjährige Praxis s.o.
  • Nachweis von zwei Referenzen unter Angabe der Kontaktdaten, durchgeführte Beratungsprojekte bzw. Themen und Beratungsergebnisse

2. Die Berater bilden sich regelmäßig weiter und nehmen mindestens einmal jährlich an dem Praxisworkshop für Berater für KMU-Fördermittel® der Unternehmensberatung Tanja Ebbing teil.

3. Die Berater sind Mitglied in der von der Unternehmensberaterin Tanja Ebbing moderierten Beratungsgemeinschaft für KMU-Fördermittel

4. Die Berater schließen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater bzw. Ihre Beratungsleistungen über mindestens 1 Mio Euro ab.

5. Die Berater verpflichten sich auf einem angemessenen Qualitätsstandard zu arbeiten. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung z.B. ISO DIN EN 9001 oder einem Eigennachweis gemäß dem Qualitätsnachweis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erbracht werden.

6. Die Berater beachten die Vertraulichkeit der Geschäftsinformationen ihrer Kunden und vereinbaren mit dem Kunden folgende Vertraulichkeitserklärung:

„Der Berater verpflichtet sich, über die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen, über die Vertragsausführungen und die Projekte auf öffentliche Förderung, sowie die dabei gewonnen Erkenntnisse unbeteiligten Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Im Einzelfall kann der Berater von dieser Verschwiegenheitspflicht vom Kunden befreit werden.“ 

7. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage transparenter Auftragsinhalte und angemessener Kosten. Die Auftragsinhalte, die Beratertage sowie das Beratungshonorar sind im Beratungsvertrag zu benennen.

8. Die Beratungstermine und Beratungsprotokolle sind schriftlich zu dokumentieren und dem Kunden auszuhändigen.

9. Der Berater erteilt dem Kunden mit der Endabrechnung einen Beratungsbericht, der in einer für den Kunden nachvollziehbaren und schlüssigen Form die Beratungsergebnisse enthält. Sofern hierzu Beratungskostenzuschüsse beantragt werden, ist der Bericht entsprechend der jeweiligen Richtlinie auszuarbeiten. Sofern keine Beratungskostenzuschüsse beantragt werden, ist der Bericht konzeptionell wie folgt auszuarbeiten:

  • Analyse der Ist-Situation des Unternehmens (Schwachstellenanalyse)
  • Darauf aufbauende konkrete betriebliche Handlungsempfehlungen
  • Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.

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