Fördermittelberater

Förderung der Strukturentwicklung - max. 200.000,-- Euro z.B. für Investitionen, Personalkosten

Veröffentlicht: 06 Januar 2018
Quelle: Pressemitteilung BMWI - 29.12.2017

Startschuss für die Förderung von Maßnahmen in Braunkohleregionen. Mit der Pressemitteilung vom 29.12.2017 wurde der Startschuss für Ideen- und Projektwettbewerbe in den vier deutschen Braunkohleregionen gegeben. Die Richtline vom 01.11.2017 ist eine Ergänzung zu den Regionalförderungen durch die Gemeinschaftsaugabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie der Innovations- und Technologieförderunger des Bundes.

Ziel der Förderung:Ziel ist es, hohe Klimaschutzziele und den Umbau der Energieversorgung mit regional- und industriepolitischen Zielen zu verbinden. Strukturabbrücke sollen vermieden werden.

I. Das heißt konkret:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 
  • Qualifizierung und Fachkräftesicherung, insbesondere Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Cluster- und Innovationsmanagement
  • Kompetenz- und Kapazitätsaufbach

II. Das Förderprogramm startet als bundesmedellvorhaben in Folgenden Regionen:

  • Rheinisches Revier
  • Revier Lausitz
  • Mitteldeutsches Revier
  • Revier Helmstedt

Eine konkrete Benennung der Städte und Landkreise finden Sie in beigefügter Richtlinie.

Gefördert werden Projekte, die bundesweiten Modellcharakter haben. Die Verantwortung hierzu haben die jeweiligen Regionalpartner. (s.h. Richtlinie)

III. Gefördert werden:

  • auch Einzelprojekte
  • bis zu 200.000,-- Euro 
  • z.B. Investitionen, Personalausgaben, Beratungskosten
  • Zuschüsse je nach gewerblicher oder nicht wirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 90%

Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie vom 01.11.2017, die wir Ihnen im Download zur Verfügung stellen.

Downloads

GRW_Braunkohle_Modell_Richtlinie_01112017.pdf

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